Das fällt wohl eher unter "Beamtenfaulheit" bzw "Frühpensionssyndrom"
Ein so genannter Maus-Arm ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz weder als Berufskrankheit noch als Dienstunfall zu werten. Eine entsprechende Klage eines Sachbearbeiters beim Bundesgrenzschutz (BGS), der viel am Computer gearbeitet hatte, wiesen die Richter ab.
Der inzwischen 45-jährige Beamte hatte überwiegend am Computer gearbeitet. Seit zwei Jahren litt er nach intensiver PC-Arbeit unter starken Schmerzen im rechten Arm, im Ellenbogen und der Hand. Er begründete seinen Antrag damit, dass zwischen der Arbeit am PC und dem Auftreten der Beschwerden ein ursächlicher Zusammenhang bestehe.
Da er auch keinen Sport wie Tennis betreibe, solle die Erkrankung als "Berufskrankheit" anerkannt werden. In der Liste der Berufskrankheiten sei ein "Maus-Arm" unter "Sehnenscheiden-Entzündungen" aufgeführt.
Die Behörde hatte die Anerkennung als Dienstunfall mit der Begründung abgelehnt, die Erkrankung sei nicht auf ein plötzliches Ereignis zurückzuführen, sondern ein langwieriger chronischer Prozess. Das Leiden könne auch als Berufskrankheit nicht anerkannt werden, da eben kein Zusammenhang zwischen dem Polizeiberuf und der Erkrankung festzustellen gewesen sei. (ddp)
Maus-Arm: Weder Berufskrankheit noch Arbeitsunfall
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Maus-Arm: Weder Berufskrankheit noch Arbeitsunfall
Re: Maus-Arm: Weder Berufskrankheit noch Arbeitsunfall
Oder mal eine bisschen weniger Mütze-Glatze spielenHurricane hat geschrieben:Das fällt wohl eher unter "Beamtenfaulheit" bzw "Frühpensionssyndrom"
Ein so genannter Maus-Arm ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz weder als Berufskrankheit noch als Dienstunfall zu werten. Eine entsprechende Klage eines Sachbearbeiters beim Bundesgrenzschutz (BGS), der viel am Computer gearbeitet hatte, wiesen die Richter ab.
Der inzwischen 45-jährige Beamte hatte überwiegend am Computer gearbeitet. Seit zwei Jahren litt er nach intensiver PC-Arbeit unter starken Schmerzen im rechten Arm, im Ellenbogen und der Hand. Er begründete seinen Antrag damit, dass zwischen der Arbeit am PC und dem Auftreten der Beschwerden ein ursächlicher Zusammenhang bestehe.
Da er auch keinen Sport wie Tennis betreibe, solle die Erkrankung als "Berufskrankheit" anerkannt werden. In der Liste der Berufskrankheiten sei ein "Maus-Arm" unter "Sehnenscheiden-Entzündungen" aufgeführt.
Die Behörde hatte die Anerkennung als Dienstunfall mit der Begründung abgelehnt, die Erkrankung sei nicht auf ein plötzliches Ereignis zurückzuführen, sondern ein langwieriger chronischer Prozess. Das Leiden könne auch als Berufskrankheit nicht anerkannt werden, da eben kein Zusammenhang zwischen dem Polizeiberuf und der Erkrankung festzustellen gewesen sei. (ddp)
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