...helfen demjenigen, der sie kennt.
http://observedreality.com/geschwindigkeit.pdf
Viel zu lesen, aber lustig...
Deutsche Gesetze...
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die kosten um die sache zu bearbeiten würden glaube ich 38€ ein wenig übersteigen ^^Sneedy hat geschrieben:also wenn der nen Staatsanwalt findet der Lust hat das durchzuziehen sieht er alt und arm aus glaube ich.
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darum haben sie das verfahren auch zurückgezogen. mein vater hat da mal was ähnliches gemacht, allerdings hat er das nicht gesetzlich aufgezogen sondern einfach irgendein missstand angeprangert, der im zusammenhang mit dem strafzettel stand. als sie dann gemeint haben, er soll bitte trotzdem zahlen, hat er gesagt er sei gar nicht der fahrzeughalter (war meine mutter) und dann hatten sie schon kein bock mehr
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also bei soner Kleinigkeit da nen Aufstand zu machen, seh ich ja noch ein, aber wenn da so ein Jura-student im 2. Semester daherkommt und meint wegen seinem Strafzettel irgendwelche Weltpolitiker als Zeugen aufführen zu müssen wäre das für mich ein Ansporn ihm juristisch das Genick zu brechen.
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nur die verhandlung (wegen widerspruch) wurde abgesagt. dass der bußgeldbescheid nicht beglichen werden muss, darüber steht kein wort drinZar hat geschrieben:darum haben sie das verfahren auch zurückgezogen.
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Also ich lese da "Beschluss vom ... in der Bußgeldsache gegen ... wegen Verkehrsordnungswidrigkeit ... hat das Amtsgericht ... beschlossen
1. Das Verfahren wird gemäß ... eingestellt ..."
Da das komplette Verfahren von der Bußgeldstelle ans Amtsgericht ging, dazu zähle ich als juristischer Laie auch die Entscheidung über das Bußgeld, muss da imho nix mehr bezahlt werden.
1. Das Verfahren wird gemäß ... eingestellt ..."
Da das komplette Verfahren von der Bußgeldstelle ans Amtsgericht ging, dazu zähle ich als juristischer Laie auch die Entscheidung über das Bußgeld, muss da imho nix mehr bezahlt werden.
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